Mietkaution
von A bis Z.
Verstehst du nur Bahnhof bei „Regress", „Solidarhaftung" oder „OR 257e"? Wir erklären 60+ Fachbegriffe rund ums Mieten und die Mietkaution.
A
Ablösung
Der Prozess, bei dem ein bestehendes Bankdepot durch eine Mietkautionsversicherung ersetzt wird. Ziel ist es, das blockierte Bargeld freizubekommen. Der Vermieter muss der Ablösung zustimmen.
Abnahmeprotokoll
Schriftliches Dokument bei der Wohnungsübergabe und -rückgabe. Es hält Zustand, Mängel und Zählerstände fest und ist Grundlage für die Freigabe der Mietkaution.
Alternative zur Mietkaution
Anstelle eines klassischen Mietzinsdepots auf einem Bankkonto können Mieter in der Schweiz eine Mietkautionsversicherung abschliessen. Kein Geld wird blockiert, sondern eine jährliche Prämie bezahlt.
Anbieterwechsel
Wechsel von einer Mietkautionsversicherung zu einer anderen, meist wegen günstigerer Konditionen. Erfordert Zustimmung des Vermieters und korrekte Ablösung der bestehenden Bürgschaft.
Anlagekonto Mietkaution
Ein spezielles Bankkonto, auf dem die Mietkaution hinterlegt wird. Das Konto läuft auf den Namen des Mieters, ist jedoch zugunsten des Vermieters gesperrt.
AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen)
Vertragsdokument jedes Versicherers. Regelt Leistungen, Ausschlüsse, Kündigungsfristen und Ereignisgebühren. Vor Abschluss genau lesen – AVB bestimmen den Worst Case.
B
Bankdepot
Das klassische Mietzinsdepot gemäss Art. 257e OR. Der Mieter zahlt bis zu drei Nettomonatsmieten auf ein Sperrkonto ein. Das Geld bleibt bis zur Wohnungsabgabe blockiert.
→ Mehr zum BankdepotBarkaution
Synonym für Mietzinsdepot – die klassische, in bar hinterlegte Mietkaution auf einem Sperrkonto. Abzugrenzen von der Bürgschaft (Mietkautionsversicherung).
Betreibung
Rechtliches Verfahren, mit dem offene Forderungen eingefordert werden. Der Vermieter muss innert einem Jahr nach Mietende eine Betreibung oder Klage einleiten, sonst wird die Kaution automatisch freigegeben (Art. 257e Abs. 3 OR).
Blockiertes Konto
Synonym für Mietkautionskonto / Sperrkonto. Das Guthaben kann weder vom Mieter noch vom Vermieter alleine bezogen werden.
Bonitätsprüfung
Überprüfung der Kreditwürdigkeit vor Abschluss einer Mietkautionsversicherung. Anbieter nutzen ZEK, CRIF oder eigene Verfahren. Bei negativen Einträgen kann der Antrag abgelehnt werden.
Bürgschaftsurkunde
Das Dokument, das die Versicherung ausstellt. Es garantiert dem Vermieter den Zugriff auf die Kautionssumme bis zum Höchstbetrag (meist 3 Monatsmieten). Ohne diese Urkunde wird die Wohnung meist nicht übergeben.
C
CRIF
CRIF AG ist eine Schweizer Wirtschaftsauskunftei, die Bonitätsdaten sammelt. Mietkautionsversicherer und Vermieter prüfen darüber die Zahlungsfähigkeit – ähnlich wie ZEK.
D
Depotfreies Wohnen
Wohnen ohne Barkaution. Statt Geldbetrag wird eine Mietkautionsversicherung genutzt. Beliebt bei Umzügen, Doppelbelastungen oder jungen Mietern ohne grosses Erspartes.
E
Einlagensicherung (esisuisse)
Gesetzlicher Schutz von Bankeinlagen in der Schweiz bis CHF 100'000 pro Kunde und Bank. Mietkautionskonten gelten als privilegierte Einlagen und werden bei Bankkonkurs vorrangig ausbezahlt.
Endabrechnung
Nach dem Auszug erstellt der Vermieter eine Schlussabrechnung. Offene Forderungen (z.B. Schäden oder ausstehende Nebenkosten) können mit der Mietkaution verrechnet werden.
F
FINMA
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht. Überwacht alle Versicherer in der Schweiz, inklusive Anbieter von Mietkautionsversicherungen. FINMA-Registernummern sind öffentlich abrufbar.
Freigabe der Mietkaution
Nach ordnungsgemässer Wohnungsabgabe muss der Vermieter die Freigabe erklären. Erfolgt dies nicht, kann der Mieter nach einem Jahr die Auszahlung verlangen, sofern keine rechtlichen Schritte eingeleitet wurden.
G
Garantie
Bei einer Mietkautionsversicherung erhält der Vermieter eine Garantieurkunde. Diese ersetzt das klassische Bankdepot vollständig und sichert die Forderungen bis zur Kautionshöhe ab.
H
Hinterlegung
Juristisch die Einzahlung der Mietkaution auf ein Sperrkonto oder die Stellung einer Bürgschaft. Gemäss Art. 257e OR ist die Hinterlegung zwingend zugunsten des Mieters zu organisieren – nicht auf das Konto des Vermieters.
J
Jahresprämie
Jährlicher Betrag der Mietkautionsversicherung, typisch 4–5 % der Kautionssumme. Kann fixe Verwaltungsgebühren und 5 % Stempelsteuer enthalten – im Vergleich auf das Total/Jahr achten.
K
Kautionsbetrag
Der Betrag der Mietkaution darf gesetzlich maximal drei Nettomonatsmieten betragen (Art. 257e OR). Bei Geschäftsräumen gibt es keine Obergrenze.
Kautionskonto
Spezielles Sparkonto bei einer Bank oder PostFinance zur Hinterlegung des Mietzinsdepots. Lautet auf den Namen des Mieters mit Sperrvermerk zugunsten des Vermieters.
→ Zur Banken-ÜbersichtKautionsvergleich
Ein Vergleich verschiedener Anbieter von Mietkautionsversicherungen. Ziel: Prämien, Gebühren und Bedingungen transparent gegenüberstellen – wie auf kautionsvergleich.ch.
Konkurs des Vermieters
Geht der Vermieter in Konkurs, bleibt die Mietkaution geschützt, da sie auf dem Namen des Mieters liegt (Sperrkonto) oder als separate Bürgschaft besteht – sie fliesst nicht in die Konkursmasse.
Kündigung (Mietvertrag)
Beendigung des Mietverhältnisses durch Mieter oder Vermieter. Kündigungsfristen sind im OR Art. 266 ff. geregelt. Mit Kündigung beginnt der Prozess zur Wohnungsabgabe und Kautionsfreigabe.
L
Lebensdauertabelle
Tabelle des Schweizer Mieterverbands (SMV) und des HEV, die die durchschnittliche Nutzungsdauer von Einrichtungen festlegt (z.B. Teppich 10 Jahre, Küche 25 Jahre). Grundlage für die Berechnung des Zeitwerts bei Schadenersatz aus der Mietkaution.
Liegenschaftsverwaltung
Unternehmen, das im Auftrag des Eigentümers Mietobjekte verwaltet. Zentraler Ansprechpartner für Mieter bei Abschluss, Übergabe, Freigabe der Kaution und allen Vertragsfragen.
M
Mängelliste
Liste aller Mängel bei Wohnungsübergabe oder -abnahme. Schriftlich im Abnahmeprotokoll festgehalten. Was nicht dokumentiert ist, kann später kaum aus der Kaution einbehalten werden.
Mieterverband
Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (SMV/ASLOCA) vertritt die Interessen der Mieter in der Schweiz. Bietet Rechtsberatung, Musterbriefe und die Lebensdauertabelle.
Mietkaution
Sicherheitsleistung des Mieters zugunsten des Vermieters. Absicherung von Schäden, ausstehenden Mieten oder Nebenkosten. Oberbegriff für Mietzinsdepot und Mietkautionsversicherung.
Mietzinsdepot
Der rechtlich korrekte Begriff gemäss Schweizer Obligationenrecht (Art. 257e OR). Umgangssprachlich wird häufig von Mietkaution gesprochen.
Mietzinsdepot Versicherung
Versicherungslösung, welche die Barkaution ersetzt. Der Mieter zahlt eine jährliche Prämie; der Vermieter erhält eine gleichwertige Bürgschaft.
→ Alles zur VersicherungMindestprämie
Kleinster Betrag, der jährlich an eine Mietkautionsversicherung zu bezahlen ist – unabhängig von der Kautionshöhe. In der Schweiz typisch CHF 94.50 bis CHF 150.
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N
Nebenkostenabrechnung
Offene Nebenkosten dürfen unter bestimmten Voraussetzungen mit der Mietkaution verrechnet werden, sofern korrekt und nachvollziehbar ausgewiesen.
Nettomiete
Reine Miete ohne Nebenkosten (Heizung, Wasser, Hauswart usw.). Die gesetzliche Obergrenze der Mietkaution (3 Monatsmieten, Art. 257e OR) bezieht sich ausdrücklich auf die Nettomiete.
O
Obligationenrecht (OR)
Der 5. Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (SR 220). Regelt Verträge, darunter das Mietrecht in Art. 253 ff. OR. Die Mietkaution ist in Art. 257e OR geregelt.
OR Art. 257e
Zentrale Rechtsgrundlage der Mietkaution in der Schweiz. Regelt: maximale Höhe (3 Nettomonatsmieten bei Wohnräumen), Hinterlegung auf den Namen des Mieters und automatische Freigabe nach einem Jahr ohne Klage.
Ordentliche Wohnungsabgabe
Rückgabe der Wohnung inkl. Endreinigung, Schlüsselübergabe und Abnahmeprotokoll. Voraussetzung für die Freigabe der Mietkaution.
P
Pauschalprämie
Einige Anbieter verlangen im ersten Jahr einen fixen Betrag (Pauschale), unabhängig von der Kautionshöhe. Führt bei kleinen Kautionen zu höheren relativen Kosten.
Prämie
Jährlicher Betrag, den der Mieter für eine Mietkautionsversicherung bezahlt. Die Prämie ist nicht rückerstattbar und nicht steuerlich absetzbar.
Privathaftpflichtversicherung
Versicherung für Schäden, die du versehentlich am Eigentum anderer (z.B. dem Vermieter) verursachst. In vielen Mietverträgen vorausgesetzt – schützt die Mietkaution vor Zugriffen.
Offerte anfordernR
Regress
Rückgriff des Versicherers auf den Mieter. Zahlt die Versicherung dem Vermieter aus, fordert sie den Betrag vom Mieter zurück. Die Mietkautionsversicherung ist keine Haftpflichtversicherung.
Retentionsrecht
Gesetzliches Pfandrecht des Vermieters an Sachen des Mieters im Mietobjekt (Art. 268 OR), bei Geschäftsräumen zur Sicherung ausstehender Miete. Unabhängig von der Mietkaution.
Rückzahlung Mietkaution
Erfolgt nach ordnungsgemässer Wohnungsabgabe und gegenseitiger Freigabe, sofern keine Forderungen bestehen. Beim Bankdepot inklusive aufgelaufener Zinsen.
S
Schlichtungsbehörde
Kantonale Behörde für Streitigkeiten im Mietrecht. Bei Konflikten um Mietkaution, Kündigung oder Nebenkosten zuständig. Verfahren kostenlos (bis CHF 1'000 Streitwert) und obligatorisch vor Klage.
Sicherheitsleistung
Oberbegriff für alle Formen der Absicherung des Vermieters – sei es als Bankdepot oder als Mietkautionsversicherung.
Solidarhaftung
Relevant für WGs und Paare: Wer den Mietvertrag gemeinsam unterschreibt, haftet solidarisch. Der Vermieter kann den vollen Betrag von einer einzigen Person fordern.
Sperrkonto
Konto, das nur mit Zustimmung beider Parteien oder mit gerichtlicher Anordnung aufgelöst werden kann. Klassische Form des Mietzinsdepots.
Stempelsteuer
In der Schweiz fällt auf Versicherungsprämien eine Stempelabgabe von 5 % an. Bei der Mietkautionsversicherung ist sie oft bereits in der Jahresprämie enthalten – prüfe die Preisangaben genau.
T
Treuhandkonto
Nicht identisch mit dem Mietkautionskonto. Ein korrektes Mietzinsdepot muss gemäss Gesetz immer auf den Namen des Mieters lauten, nicht auf den Vermieter oder einen Treuhänder.
U
Untermiete
Überlassung der Wohnung an einen Dritten (Art. 262 OR) mit Zustimmung des Vermieters. Die Mietkaution bleibt beim Hauptmieter; der Untermieter kann eine separate Kaution an den Hauptmieter leisten.
V
Vermieteranspruch
Forderungen des Vermieters gegenüber dem Mieter (z.B. Schäden, Mietzinsausstände). Können nur unter klaren rechtlichen Voraussetzungen aus der Kaution geltend gemacht werden.
Vermieterwechsel
Bei Verkauf der Liegenschaft geht das Mietverhältnis auf den neuen Eigentümer über (Art. 261 OR). Die Mietkaution bleibt in beiden Formen (Sperrkonto oder Bürgschaft) geschützt und wird mit übertragen.
W
Wohnungsabgabe
Gesamter Prozess der Wohnungsrückgabe am Ende des Mietverhältnisses: Endreinigung, Abnahmetermin, Schlüsselübergabe, Abnahmeprotokoll. Basis der Kautionsfreigabe.
Wohnungsabnahme
Der konkrete Termin, an dem Mieter und Vermieter (oder Verwaltung) die Wohnung gemeinsam begehen und den Zustand protokollieren. Grundlage für alle späteren Ansprüche.
Z
Bürgschaftszertifikat (Zertifikat)
Das offizielle Dokument einer Mietkautionsversicherung, das dem Vermieter übergeben wird. Es bestätigt die Deckung der Kautionssumme und ersetzt den Einzahlungsbeleg eines Sperrkontos.
ZEK (Zentralstelle für Kreditinformation)
Schweizer Datenbank für Kreditinformationen. Mietkautionsversicherer prüfen über die ZEK die Zahlungshistorie des Antragstellers. Negative Einträge können zu Ablehnung führen.
Zinsen
Das Guthaben auf dem Mietkautionskonto gehört dem Mieter. Die Zinsen stehen ihm ebenfalls zu (2026 typisch 0,1–0,3 %) und müssen in der Steuererklärung deklariert werden.