Ratgeber 2026

Alles zur Mietkaution Schweiz.

Gesetzliche Grundlagen, maximaler Betrag, Mietkautionskonto (Sperrkonto) und wie du dein Geld nach dem Auszug zuverlässig zurückbekommst.

Verfasst von Redaktion goInsure FINMA F01502353

Das Wichtigste in Kürze

1

Maximal 3 Mieten

Bei Wohnräumen: höchstens drei Monatsmieten (Nettomiete).

2

Sperrkonto statt Privatkonto

Die Kaution gehört dir und liegt auf deinem Namen – mit Sperrvermerk.

3

Freigabe braucht Unterschrift

Auszahlung meist nur mit gemeinsamer Freigabe (oder Entscheid).

4

Alternativen existieren

Versicherung statt Bankdepot – Geld bleibt frei, aber kostet jährlich.

Praxis-Tipp

Übergabeprotokoll + Fotos bei Ein- und Auszug machen.

Streit vermeiden

Kläre Schäden vs. Abnutzung früh – nicht erst bei der Freigabe.

Alternative

Mit dem Vergleich siehst du Prämien & Gebühren transparent.

1. Was ist eine Mietkaution?

Die Mietkaution (auch Mietzinsdepot genannt) ist eine Sicherheitsleistung, die du beim Einzug hinterlegst. Sie soll den Vermieter absichern, falls aus dem Mietverhältnis offene Forderungen entstehen.

Mietkaution Schweiz – Gesetzliche Grundlagen nach OR Art. 257e
Die Mietkaution in der Schweiz ist rechtlich in OR Art. 257e verankert.

Typische Gründe, weshalb der Vermieter auf die Kaution zugreifen möchte, sind:

  • Mietzinsrückstände oder offene Nebenkosten/Schlussabrechnungen.
  • Schäden an der Wohnung, die über normale Abnutzung hinausgehen (sofern nicht anderweitig gedeckt).
  • Reinigungs-/Instandstellungskosten, wenn die Wohnung nicht vertragsgemäss zurückgegeben wird.

Merke: Die Kaution ist keine “Strafe” und kein zusätzliches Entgelt – sie ist nur eine Sicherheit und gehört rechtlich dem Mieter.

2. Gesetzliche Höhe & Regeln

Für Wohnräume gilt im Obligationenrecht (OR): Der Vermieter darf maximal drei Monatsmieten als Kaution verlangen. Massgeblich ist in der Praxis meist die Nettomiete (ohne Nebenkosten).

Bei Geschäftsräumen gibt es keine gesetzliche Obergrenze – die Höhe ist Verhandlungssache (dort sieht man teils deutlich höhere Sicherheiten).

Achtung: Zahle die Kaution nie “einfach so” auf ein Privatkonto. Die korrekte Form ist das Mietkautionskonto / Sperrkonto auf deinen Namen.

3. Formen: Bankdepot vs. Bürgschaft

In der Schweiz sind zwei Varianten besonders verbreitet:

Vergleich: Bankdepot (Sperrkonto) vs. Mietkautionsversicherung (Bürgschaft)
Kriterium Bankdepot (Sperrkonto) Mietkautionsversicherung (Bürgschaft)
Funktionsweise Kautionsbetrag wird auf einem Konto auf deinen Namen blockiert. Du zahlst eine Jahresprämie; der Vermieter erhält ein Bürgschaftszertifikat.
Liquidität Kapital blockiert (1–3 Monatsmieten) Geld bleibt frei verfügbar
Laufende Kosten Keine Prämie, minimale Kontogebühr ca. 4–5 % der Kautionssumme pro Jahr
Zinsen Gehören dem Mieter Keine Zinserträge
Abschluss-Dauer Bankformular, oft 3–10 Werktage Online in wenigen Minuten
Regress im Schadenfall Kein Regress – Mieter trägt Verlust direkt Anbieter fordert ausgezahlten Betrag vom Mieter zurück
Ideal für Lange Mietdauer, Kapital vorhanden Kurze Mietdauer, Liquidität gewünscht, Umzug

Vergleichslogik: Beim Bankdepot zählt v. a. der Liquiditätsnachteil (gebundenes Geld). Bei der Versicherung zählt das Total/Jahr inklusive Gebührenstruktur. Detaillierter Direktvergleich mit Break-Even-Rechnung: Mietkautionsversicherung vs. Mietkautionskonto. Für konkrete Prämien: Vergleichsrechner.

4. Das Mietkautionskonto (Sperrkonto) – so läuft es

Das Mietkautionskonto ist ein Bankkonto auf deinen Namen, das mit einem Sperrvermerk versehen ist. Der Vermieter kann nicht frei darüber verfügen – und die Bank zahlt nur unter klaren Bedingungen aus.

Schritt für Schritt

  1. Kautionsbetrag im Mietvertrag prüfen (und ob er innerhalb der 3-Monatsgrenze liegt).
  2. Konto bei einer Bank eröffnen (oft mit Formular der Verwaltung/Bank, teilweise online möglich).
  3. Einzahlung leisten und Beleg/Zertifikat an Verwaltung/Vermieter senden.
  4. Dokumente aufbewahren (Kontodaten, Sperrvermerk, Einzahlungsbeleg).

Praxis-Tipp: Frag die Bank nach allfälligen Gebühren (Eröffnung, Kontoführung, Auflösung). Das spart Überraschungen beim Auszug.

5. Zinsen, Steuern & Gebühren

Weil das Konto auf deinen Namen läuft, gehört das Guthaben dir – und damit auch die Zinsen. In der Praxis sind die Zinsen auf Kautionskonten oft sehr gering, aber das Prinzip ist wichtig.

Steuerlich gilt: Das Guthaben ist Vermögen (und Zinsen sind Einkommen) und müssen in der Steuererklärung angegeben werden.

Welche Gebühren können entstehen?

  • Eröffnungs-/Auflösungsgebühren (je nach Bank).
  • Kontoführung (oft gering, teils kostenlos – variiert).
  • Formular-/Bearbeitungskosten bei Spezialkonten (selten, aber möglich).

6. Freigabe nach dem Auszug: Ablauf & Timing

Die Bank darf das Geld in der Regel nur freigeben, wenn beide Parteien (Mieter und Vermieter/Verwaltung) die Freigabe unterzeichnen – oder ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt.

Mietkaution-Rückzahlung nach Wohnungsabgabe in der Schweiz
Nach der Wohnungsübergabe muss der Vermieter die Freigabe der Kaution erklären.

Typischer Ablauf nach Auszug

  • Übergabe der Wohnung (Protokoll, Fotos, offene Punkte festhalten).
  • Schlussabrechnung (z. B. Nebenkosten, Reparaturen, Reinigung).
  • Freigabeformular der Bank: Unterschriften einholen und an die Bank senden.

Tipp: Bitte die Verwaltung beim Auszug direkt um das Freigabeformular und setze eine realistische Frist (z. B. 10–20 Tage) für Rückmeldung – sachlich, schriftlich und dokumentiert.

7. Streitfall: Was tun, wenn der Vermieter blockiert?

Weigert sich der Vermieter zu unterschreiben, bleibt das Geld blockiert. Das ist unerquicklich – aber es gibt eine saubere Vorgehensweise:

So gehst du strukturiert vor

  1. Begründung verlangen: Detaillierte Aufstellung, Belege, Fotos, Offerten/Rechnungen.
  2. Haftpflicht prüfen: Unbestrittene Schäden ggf. der Privathaftpflicht melden.
  3. Teilfreigabe vorschlagen: Unbestrittenen Betrag freigeben, strittigen Teil blockiert lassen.
  4. Schlichtung: Wenn keine Einigung möglich ist: Schlichtungsbehörde für Mietsachen.

Wichtig: “Normale Abnutzung” ist nicht dasselbe wie Schaden. Dokumentation (Fotos/Protokoll) ist im Streitfall oft der entscheidende Hebel.

8. Schutz vor Konkurs & Eigentümerwechsel

Ein Vorteil des Mietkautionskontos: Das Geld liegt bei der Bank auf deinem Namen – und ist damit grundsätzlich getrennt vom Vermögen des Vermieters. Bei Eigentümerwechsel bleibt die Sicherheit bestehen.

Praktisch bedeutet das: Der Vermieterwechsel ändert nicht “automatisch” die Sperre, aber die Ansprüche aus dem Mietverhältnis gehen auf den neuen Eigentümer über – die Kaution bleibt als Sicherheit erhalten.

9. Wechsel zur Mietkautionsversicherung

Ein Wechsel vom Bankdepot zur Versicherung ist möglich – wenn der Vermieter zustimmt. Häufiger Grund: Du möchtest das blockierte Kapital wieder freisetzen.

So klappt der Wechsel in der Praxis

  • Versicherung abschliessen und Bürgschaftszertifikat erhalten.
  • Zertifikat an Verwaltung/Vermieter senden (mit Bitte um Akzeptanz).
  • Freigabe des Bankdepots schriftlich verlangen, sobald die Bürgschaft akzeptiert ist.

Pro-Tipp: Argumentiere sachlich mit Liquidität und Prozess: Für den Vermieter ist die Bürgschaft weiterhin eine Sicherheit – du brauchst nur die formelle Zustimmung.

Zum Ratgeber Mietkautionsversicherung (Kosten, Risiken, Kündigung, Schadenfall)

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch darf die Mietkaution maximal sein?

Bei Wohnräumen maximal drei Nettomonatsmieten. Bei Geschäftsräumen gibt es keine gesetzliche Obergrenze – hier ist die Höhe verhandelbar.

Muss die Kaution auf ein Sperrkonto und auf meinen Namen?

Ja. Das Kautionskonto wird auf den Namen des Mieters eröffnet und mit Sperrvermerk zugunsten des Vermieters versehen. Eine Einzahlung auf ein Privatkonto des Vermieters ist nicht die korrekte Kautionsform.

Kann ich die Kaution „abwohnen“ (letzte Miete nicht bezahlen)?

Nein. Die Miete ist bis zum letzten Tag zu bezahlen. Die Kaution ist eine Sicherheit für spätere Forderungen (Schäden, Schlussabrechnung usw.).

Wie bekomme ich die Kaution nach dem Auszug zurück?

Üblich ist die gemeinsame Freigabe durch Mieter und Vermieter/Verwaltung. Alternativ kann ein rechtskräftiger Entscheid die Auszahlung ersetzen. Ohne Freigabe bleibt das Guthaben gesperrt, bis die Streitfrage geklärt ist.

Gehören Zinsen auf dem Mietkautionskonto mir – und muss ich sie versteuern?

Ja: Konto und Guthaben laufen auf deinen Namen, Zinsen gehören grundsätzlich dir. Steuerlich sind Guthaben Vermögen, Zinsen sind Einkommen (meist klein, aber deklarationspflichtig).

Was kann ich tun, wenn der Vermieter die Freigabe verzögert?

Verlange eine detaillierte Begründung inkl. Belege, schlage eine Teilfreigabe für unbestrittene Beträge vor und wende dich bei fehlender Einigung an die Schlichtungsbehörde für Mietsachen.

Kann ich vom Bankdepot auf eine Mietkautionsversicherung wechseln?

Ja – sofern der Vermieter zustimmt. In der Praxis: Versicherung abschliessen, Zertifikat einreichen und im Gegenzug die Freigabe des Bankdepots verlangen.

Wer zahlt die Mietkaution bei einer Wohngemeinschaft (WG)?

Alle Mieter, die den Mietvertrag unterzeichnen, haften solidarisch für die Kaution. In der Praxis wird meist pro Kopf aufgeteilt, aber juristisch kann der Vermieter die volle Summe von einer Person fordern. Das Sperrkonto läuft dann auf mehrere Namen oder einen Hauptmieter.

Was zählt als „normale Abnutzung" und was als Schaden?

Normale Abnutzung (z.B. abgewohnte Teppiche nach Lebensdauertabelle, leichte Kratzer) muss der Mieter nicht bezahlen – sie ist mit der Miete abgegolten. Übermässige Abnutzung oder Schäden (Brandlöcher, Löcher in der Wand, kaputte Geräte) können vom Kautionsbetrag einbehalten werden, meist abzüglich Zeitwert nach der Lebensdauertabelle des Mieterverbands.

Was passiert mit der Mietkaution bei Konkurs des Vermieters?

Nichts. Das Geld liegt auf einem Sperrkonto auf deinen Namen und ist rechtlich vom Vermögen des Vermieters getrennt. Bei Konkurs des Vermieters oder einer Verwaltung ist die Kaution geschützt und geht nicht in die Konkursmasse ein.

Gibt es eine gesetzliche Frist für die Freigabe der Mietkaution?

Ja. Erhebt der Vermieter innert einem Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen rechtlichen Anspruch (Betreibung oder Klage), muss die Bank das Geld dem Mieter herausgeben (Art. 257e Abs. 3 OR). Diese Frist ist der gesetzliche Schutz gegen verzögerte Freigabe.

Was ist der Unterschied zwischen Mietkaution, Mietzinsdepot und Mietkautionsversicherung?

Mietkaution ist der Oberbegriff für die Sicherheit des Mieters. Das Mietzinsdepot (Sperrkonto) ist die klassische Form – Geld wird auf einem Bankkonto blockiert. Die Mietkautionsversicherung ist die moderne Alternative – statt Geld zu blockieren, zahlt der Mieter eine Jahresprämie an einen Bürgschaftsanbieter.

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